Rechtsgebiete
Hier finden Sie umfassende Beschreibungen der Rechtsgebiete unserer Kanzlei:
Zivilrecht
Das Zivilrecht ist das Rechtsgebiet, das als Teil des Privatrechts die Beziehungen von rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Synonym zum Begriff Zivilrecht wird auch der Begriff Bürgerliches Recht verwendet.
Das Privatrecht ist in der Rechtswissenschaft das Gegenstück zum öffentlichen Recht (wozu auch das Strafrecht zählt) und sieht, im Gegensatz zu jenem, eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen grundsätzlich gestattet, mit anderen in Rechtsbeziehungen zu treten oder darauf zu verzichten.
Diese Freiheit kann durch viele tatsächliche Gegebenheiten eingeschränkt sein, etwa durch ein Monopol oder die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Sie ist aber unabhängig davon für das Privatrecht prägend, weil sie die Gestaltung des Rechts ohne staatlichen Einfluss zulässt. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der privatrechtliche Vertrag. Hierunter fallen unter anderem:
- Kaufverträge
- Mietverträge
- Dienstverträge
- Werkverträge
- Sonderformen wie Reiseverträge oder Leasingverträge
- Mischverträge
Hieraus können die verschiedensten Probleme und Streitigkeiten entstehen. Häufige Auslöser für rechtliche Streitfälle sind besonders die Nicht- oder Schlechterfüllung der jeweiligen Vertragsverpflichtung. Diese Probleme zu lösen ist Aufgabe des beauftragten Rechtsanwalts. Gerade auch hier gilt vorrangig die Wahrung des Rechtsfriedens, da in den meisten Fällen die vertragliche Beziehung zu dem Streitgegner fortgesetzt und nur der Missstand ausgeräumt werden soll.