Rechtsgebiete

Hier finden Sie umfassende Beschreibungen der Rechtsgebiete unserer Kanzlei:

Justitia

Verkehrsrecht

Allgemeines

Im Rahmen der Motorisierung wurde der Straßenverkehr erst nach dem Zweiten Weltkrieg immer bedeutender. Zuvor war die Eisenbahn für nahezu 100 Jahre das Hauptverkehrsmittel, der Straßenverkehr war nur als Zubringer und Verteiler wichtig. Heute jedoch ist er in den meisten Ländern die wichtigste Verkehrsart. Für moderne Volkswirtschaften und die Mobilität der Bürger ist ein leistungsfähiges Straßenverkehrssystem notwendig.

Verkehrsunfall In Deutschland findet über 90% der Leistung im Personenverkehr und über 65% im Güterverkehr über Straßen statt.

Der Verkehr verursacht viele Sach- und Personenschäden (Verkehrstote und Verletzte). In Deutschland sterben ca. 5000 Personen pro Jahr im Straßenverkehr, weltweit sind es ca. 1,2 Mio. Dementsprechend ist im Straßenverkehr das Straßenverkehrsrecht im Alltag jedes Bürgers von großer Bedeutung.

Es umfasst im Wesentlichen folgende Teilbereiche:

  • Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen)
  • Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.)
  • Verkehrsstrafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen)
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Zulassungsrecht

Tangiert sind auch die Rechtsvorschriften über Planung, Straßenbaulasten etc.

Wesentliche Regelungsmaterien sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Das Straßenverkehrsrecht ist damit typisches Ordnungsrecht, das durch Bundesrecht bestimmt wird. Für die einzelnen Rechtsbereiche sind unterschiedliche Behörden (zum Beispiel Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Staatsanwaltschaft etc., aber auch Beliehene (also Private, die mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut wurden, das bekannteste Beispiel dürfte der TÜV sein)) zuständig.

Das Straßenverkehrsrecht (als „Recht der Straße“) ist an die Widmung der Straße nach Straßenrecht gebunden, jedoch gilt das Straßenverkehrsrecht auch auf (nichtgewidmeten) Privatstraßen, wenn auf diesen allgemeiner Verkehr stattfindet. Es bezieht sich auf die Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Straße. Es findet überall dort Anwendung, wo eine Verkehrsfläche für die Allgemeinheit zugänglich ist, wo also mit anderen Worten öffentlicher Verkehr stattfindet, zum Beispiel auch auf Parkplätzen oder Parkhäusern von Kaufhäusern.

Im Rahmen des Straßenverkehrsrechts kommt es aufgrund der Komplexität und der hohen Dichte des heutigen Straßenverkehrs immer häufiger zu Problemen: Es geschehen Unfälle, es kommt zu Fehlverhalten, es werden Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begangen und entsprechend sanktioniert. Auch hier ist die Vielfältigkeit der Möglichkeiten der Rechtsverfolgung für den juristischen Laien kaum zu überblicken.

Dementsprechend ist es Aufgabe des eingeschalteten Rechtsanwaltes, als Interessenvertreter seiner Partei deren Rechte geltend zu machen und durchzusetzen – gegenüber Behörden, der Justiz, einem Klagegegner oder einer beteiligten Versicherung.

Besonders schützenswert sind im Straßenverkehr nach Ansicht des Verfassers gerade die, deren Fahrzeug verhältnismäßig wenig Schutz bietet – die Motorradfahrer.

„Das Motorrad ist ein wunderbares Objekt, wundervoll deshalb, weil seine Handhabung, jedenfalls in einer routinierten oder gar virtuosen Form, so hart an der Grenze dessen liegt, was dem Menschen eben noch möglich ist.“ (Bernt Spiegel in: Die obere Hälfte des Motorrads)

Gerade die Anforderungen, die aufgrund der allein für sich betrachteten schwierigen Bedienung der Maschine an den Fahrer gestellt sind, werden nur allzu häufig nicht nur von anderen Verkehrsteilnehmern, sondern auch häufig durch den Fahrer selbst unterschätzt.

Die Folgen sind nicht selten schwere Unfälle mit verheerenden Folgen für die Beteiligten.

Wichtig in der Rechtsberatung ist hier gerade in Hinblick auf eine einzelfallbezogene Einschätzung der Gesamtsituation, dass der beratende Rechtsanwalt sich nicht völlig neu in die komplexe Materie des Motorradfahrens hineinfühlen muss, sondern weiß, wie sich ein Motorrad im Grenzbereich und in Extremsituationen verhält und dementsprechend in tatsächlicher Hinsicht Fehleinschätzungen durch den Rechtsanwalt eingeschränkt werden können (weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Über uns“).

Geschichte

Jahrtausendelang verdrängte der Stärkere den Schwächeren - und manche Verkehrsteilnehmer legen sogar heute noch solche Verhaltensweisen an den Tag - oder, je nach Sichtweise, ließ der Schwächere dem Stärkeren den Vortritt. So kam man schlecht oder auch recht miteinander aus. Aber die Bevölkerungsdichte nahm zu und das Zusammenleben wurde komplexer.

Eng mit dieser Entwicklung der Menschheit war auch die Entwicklung des Verkehrs verbunden. Wollte man an einen anderen Ort ziehen, folgte man zunächst oft den Pfaden, die von wild lebenden Tieren in die Landschaft getrampelt worden waren, z.B. auf dem Weg zu ihren Wasserstellen. Im Laufe der Zeit reichten diese Trampelpfade nicht mehr aus. Es mussten Waren transportiert werden und schließlich wollten die Menschen schneller und leichter vorankommen, als es ihre Füße erlaubten. Man lernte, auf Tieren zu reiten, Boote zu bauen und zu benutzen, und nach der Erfindung des Rads entstanden Wagen, die durch Muskelkraft oder Wind (Segelwagen) bewegt wurden.

Die Dörfer und Städte wuchsen, aus Pfaden wurden Wege und Straßen. Schon in frühgeschichtlicher Zeit gab es Streckenkennzeichnungen durch Stöcke, Steinhaufen und eingeritzte Zeichen, die Vorläufer unserer Wegweiser. Später stellten die Römer Meilensteine auf, an denen sich alle orientieren konnten. Es entstanden die ersten Regeln, um auf diesen Verkehrswegen besser miteinander auszukommen. Im alten Rom kannte man schon Verkehrsverbote und Einbahnstraßen.

Auf welcher Straßenseite gefahren werden musste, war wegen der geringen Verkehrsdichte lange Zeit von geringer Bedeutung. Die vermutlich älteste diesbezügliche Regel stammt jedoch schon aus dem Jahr 1110 v. Chr. aus China. Dort hieß es, dass die rechte Seite für Männer, die Linke für Frauen und die Mitte für Fuhrwerke vorgesehen sei. Es gibt auch heute noch keine weltweit einheitliche Regelung. Wie es sich auf der für uns „falschen" Seite fährt, haben sicher einige von Ihnen schon in den Ländern des ehemaligen britischen Empire erlebt. Im Jahr 1756 wurde dort der Linksverkehr per Gesetz festgelegt.

Verstöße gegen die gültige Straßenverkehrsordnung wurden oft weitaus drastischer geahndet als heute: So wurde beispielsweise unter dem Assyrerkönig Sanherib um 700 vor Christus das Parken auf der Königsstraße von Ninive mit dem Tode bestraft.

Für die Mehrheit der Menschen blieb das alles jedoch ohne große Bedeutung, sie blieben Fußgänger, d.h., sie bewegten sich mit höchstens sechs Stundenkilometern fort. Übrigens, der vermutlich erste Mensch, der fest daran glaubte, Menschen könnten eines Tages Fahrzeuge mechanisch antreiben, war der britische Franziskanermönch und Philosoph Roger Bacon im 13. Jahrhundert.

Erst im 19. Jahrhundert begann eine stürmische Entwicklung hin zum heutigen Straßenverkehr. Dampfmaschinen trieben nicht nur Eisenbahnen und Schiffe, sondern auch Straßenfahrzeuge wie Dampfwagen und Lokomobile an. Das Fahrrad (Veloziped) entwickelte sich schnell vom anfangs belächelten Hochrad zum Massenverkehrsmittel und die entstehenden Fahrradclubs regten Ende des 19. Jahrhunderts die Aufstellung von Verkehrszeichen an.

Verkehrsunfall Dann schritt die Entwicklung rasant voran. Die Voraussetzungen für die Antriebe unserer heutigen Fahrzeuge schufen u.a. Nikolaus August Otto (Versuchslauf des benzingetriebenen Viertakt-Ottomotors, 1876) und Rudolf Diesel (Ein-Minuten-Lauf des ersten rohölgetriebenen 1-Zylinder-Viertakt-Dieselmotors, 1894).

Das erste mit Motor angetriebene Straßenfahrzeug der Welt, „Motor-Reitwagen“ genannt, baute Gottlieb Wilhelm Daimler 1885, und sein Sohn Paul fuhr damit von Cannstatt nach Untertürkheim. Der mehr wie ein hölzernes Fahrrad aussehende „Reitwagen“ wurde von einer patentierten „Gas- oder Petroleum-Kraftmaschine“ betrieben. Die „Geburtsurkunde“ des Automobils ist aber wohl die Patenturkunde, die Karl Benz für seinen dreirädrigen Motorwagen im Januar 1986 erhielt. Zwei Jahre später, am 1. August 1888 wurde ihm zur Durchführung von Testfahrten eine offizielle Fahrerlaubnis, der vermutlich erste Führerschein der Welt, erteilt.

Im März 1886 erwarb Gottlieb Daimler eine Kutsche und rüstete sie mit einem schnelllaufenden Motor aus. Damit baute er das erste Automobil mit vier Rädern und fuhr damit auf öffentlichen Straßen.

Die erste Fernfahrt der Automobilgeschichte wurde von einer Frau unternommen: 1888 steuert Karls Ehefrau Berta Benz einen Patent-Motorwagen von Mannheim nach Pforzheim. Autofahren wurde modern. In Serie ging die Automobilproduktion dann ab 1894 mit einer verbesserten Variante des Benz Patent-Motorwagens.

Es dauerte nur einige Jahre, bis durch die schnell anwachsende Motorisierung die ersten Verkehrsprobleme auftauchten. Während vor der Erfindung des Fahrrads und des Autos die Straßenfahrzeuge, sprich: Kutschen, selten schneller als 10 bis 15 km/h fuhren, wurden die neuen Kraftfahrzeuge von Jahr zu Jahr schneller, während die Straßen immer noch oft unbefestigt, holprig und voller Löcher waren. Es kam immer häufiger zu Verkehrsunfällen. Von manchen Wissenschaftlern wurde sogar ernsthaft behauptet, dass Geschwindigkeiten über 30 km/h auf Dauer vom Menschen nicht ohne gesundheitliche Schäden ertragen werden könnten.

Gesetzliche Regelungen wurden notwendig. Die erste deutsche “Straßenverkehrsordnung“ trat 1909 in Kraft. Die Kraftfahrzeuge wurden kennzeichenpflichtig und die Fahrer mussten im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Teilweise wurden drastische Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt (15 km/h in Ortschaften!). Es gab einzelne Gemeinden, die das Langsamfahren durch fast spatentiefe Gräben quer zur Fahrtrichtung erzwangen. Und in manchen Gegenden hat man den Autoverkehr völlig verboten, im Schweizer Kanton Graubünden sogar bis 1928.

Ab 1902 mussten die Autofahrer in Berlin vor dem Abbiegen Handzeichen geben. Bis die Fahrtrichtungsanzeiger erst mechanisch und später elektrisch ins Fahrzeug integriert wurden, vergingen noch einige Jahre.

Etwa 1909 begann man Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen klarer zu definieren. Der erste Verkehrsposten soll 1912 in Paris den Verkehr durch Signale aus einem Glaskasten heraus geregelt haben. Auch in Salt Lake City, USA, gab es 1912 eine von Hand bedienbare elektrische Verkehrsampel. Erst 1915 wurde in Detroit das erste Stoppschild aufgestellt und 1918 die erste moderne 3-Farben-Ampel, die nach einem festgelegten Zeittakt umsprang. In Deutschland wurde 1924 die erste Verkehrsampel in Berlin aufgestellt.

In den 30er Jahren begann man Straßen speziell für den „schnellen Kraftverkehr“ zu bauen und nach dem 2. Weltkrieg wurden die Verkehrszeichen und Verkehrsregeln allmählich europaweit, teils auch weltweit vereinheitlicht.

Das heißt, erst seit etwas mehr als 100 Jahren fahren immer mehr Menschen mit ihren Autos und Motorrädern mit immer höheren Geschwindigkeiten auf immer mehr Straßen. Und das Verkehrsaufkommen wird stetig weiter anwachsen. Was leider im Laufe der Zeit nicht mitgewachsen ist, ist unsere Sinnestüchtigkeit. Weder sehen und hören wir besser noch reagieren wir schneller als unsere Vorfahren. Dieses Unvermögen und die zwangsläufig damit verbundenen Gefahren können wir, trotz des hohen Sicherheitsstandards moderner Fahrzeuge, nur durch eine sehr gute Ausbildung und ein überlegtes und vernünftiges Verhalten im Verkehr wieder auszugleichen versuchen.

Unsere Partner

  • Rechtsanwalt Thomas Röhner, Bad Homburg
  • Rechtsanwalt Igor Hochfeld, Bad Homburg
  • Steuerberatungsgesellschaft WPCON GmbH, Bad Soden